von Diddn am 12.02.2018 08:39
Nur mal als dezenter Hinweis: Die AGB von Vueling gelten, wenn dort direkt gebucht wurde bzw. wenn diese unmittelbar vermittelt wurden.
Oft werden jedoch Zwischenhändler (Consolidator) zwischengeschaltet, deren AGB insbesondere in Bezug auf Stornobedingungen erheblich abweichen können. Allerdings kann dies auch Vorteile für den Fluggast bringen, denn Zwischenhändler bieten über Reisebüros auch Tickets an, welche günstiger als die von der Airline direkt angebotenenTickets sind: vom Preis her, von den Ticketingfristen (Optionsbuchung), Nebenleistungen (Gepäck, Sitzplatz-Reservierungen) beinhaltend etc. Hierbei kann das Reisebüro sowohl Vermittler als auch Händler sein - abhängig vom gewählten Tarif. Es gibt auch Flugtarife, die ausschließlich Reiseveranstaltern vorbehalten sind. In diesem Falle würde das Reisebüro das Flugticket mit anderen Leistungen selbst paketieren und als Reiseveranstalter auftreten (müsste dann auch einen eigenen Sicherungsschein ausstellen). Oft werden Tickets in der heutigen Zeit auch von Airlines ausgestellt, die dann letztlich Flüge anderer Gesellschaften vermarkten, mal mit, mal ohne Code Sharing. Viele Konstellationen sind möglich.
Ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls kann daher kaum eine verbindliche Aussage getroffen werden, ob hier dem Reisebüro irgendein Vorwurf zu machen sei. Wie bei jedem Geschäft sollte man sich aber wenn etwas schief geht, zunächst an den Verkäufer halten. Dem Reisebüro aber den Auftrag zur Neubuchung von Tickets geben und dann nicht zahlen wollen, gehört in eine der unteren Schubladen, zumal offensichtlich von der Mühe abgesehen wurde, ein Alternativangebot einzuholen. (Auch Vueling hat eine - durchaus erreichbare - Hotline, die nach meiner persönlichen Erfahrung kompetent Auskunft gibt.)
By the way: Warum wurden die neuen LH-Tickets für den Hinflug nicht über das Reisebüro gebucht? Bei der Gelegenheit hätten praktischerweise auch die Modalitäten des Rückfluges besprochen werden können. Erst woanders einkaufen und dann Kulanz(?) verlangen, was die Um-/Neubuchung angeht, ist auch nicht die feine, englische Art.
Letztlich kann aber niemand etwas dafür, wenn der geplante Zeitpuffer letztlich nicht ausreicht - wodurch die Problematik ja überhaupt erst entstand. Da hilft fürs nächste Mal nur, den Wecker früher zu stellen. (Nein, keine Schadenfreude meinerseits: Auch ich habe schon manches Mal einem gebuchten Flieger hinterher gewunken und kenne, was dann in einem vorgeht.)
Gruß
Diddn