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Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 18.11.2017 09:35
von Diddn
Hallo,

offenbar läuft das Vollcharter-Geschäft bei den Reedereien derzeit ganz gut. Nun hat es uns mit einer Reise-Absage wegen Stornos getroffen.

Im Juni buchten wir auf der STAR FLYER eine Kombination aus zwei Reisen (6 + 7 Tage) für Mai 2018 bei dem Veranstalter in Langenhagen, der den Namen der Reederei trägt. Diese Kombination ist im Katalog ausdrücklich so ausgeschrieben. Nun haben sie Anfang November den zweiten Teil der Reise mit Hinweis auf einen Vollcharter seitens der Reederei, wodurch dieser Teil unserer gebuchten Reise so nicht mehr angeboten wird, storniert.

Angeboten wird ein Rabatt von 10 % bei Umbuchung auf einen Ersatztermin. Das hinkt aus zweierlei Gründen: Erstens fiele der Kombirabatt von 5 % weg, wodurch die angebotene "Entschädigung" (ich kann das Wort hier nur in Anführungszeichen schreiben) auf 5 % sinken würde. Bezogen auf den Preis der stornierten (Teil-)Reise wären das knapp 102 € pro Person. Zweitens gibt es gar keinen 'Alternativtermin', da die gebuchte Reise ein Teil der Überführung aus der Karibik ins Mittelmeer ist und kein weiterer Termin für diese Route angeboten wird. Also ein noch nicht mal attraktiv verpackter Fake.

Außer acht bleibt dabei auch, dass wir natürlich nach Optionierung der Reise unsere Flüge etc. gebucht haben. Was davon nicht stornierbar oder anderweitig nutzbar ist, liegt bei rund 500 €, also bei mehr als dem Doppelten dessen, was man bereit wäre, für eine Umbuchung auf wasauchimmer (einen 'Alternativtermin' gibt es ja nicht) als Goodie einzuräumen.

Nach Erhalt des Schreibens habe ich eine E-Mail abgesetzt und erklärt, dass wir mit einem Teilstorno keinesfalls einverstanden seien und daher die gesamte Reise als durch den Veranstalter storniert betrachten. Die im Juni geleistete Anzahlung habe ich mit Fristsetzung zurückgefordert und zudem die Schadenersatzforderung wegen der nun nicht mehr nutzbaren Flugbuchungen angekündigt.

Leider scheint man in Langenhagen mittlerweile nicht nur dem Reiseprodukt entsprechende Umgangsformen mit Kunden, sondern auch jeglichen Kommunikationswillen vergessen haben. Reaktion auf die E-Mail? Keine. Keine Rückzahlung der geleisteten Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist, keine Antwort. Schade. So katapultiert man sich bei uns schnell ins Aus. Das Anspruchsschreiben per Einschreiben ist nun auf dem Weg nach Langenhagen. Will man auch darauf nicht reagieren, gibt es als Nächstes mal einen Mahnbescheid bezüglich der Anzahlung. Der Rest folgt sukzessive.

Glücklicherweise kann man die Reederei Star Clippers auch über andere Veranstalter buchen. Das werden wir aber zukünftig auf Kurzfrist-Buchungen beschränken, wenn es denn Sonderangebote gibt und Flüge noch günstig zu haben sind, um möglichen zukünftigen Stornos wg. Vercharterung zu entgehen. Also weniger Segel in Zukunft.

Wenn gewünscht, halte ich Euch über den Fortgang der Geschichte auf dem Laufenden.

Gruß

Diddn

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 18.11.2017 10:56
von Ralf
Hallo,
Diddn hat geschrieben:Nun hat es uns mit einer Reise-Absage wegen Stornos getroffen.
sehr Schade. Ich hoffe ihr findet eine andere Reise, auf die ihr Euch dann freuen könnt.
Diddn hat geschrieben: Wenn gewünscht, halte ich Euch über den Fortgang der Geschichte auf dem Laufenden.
Sehr gerne. Vielleicht kommt man selbst ja auch mal in eine ähnliche Situation. Und Erfahrungen aus erster Hand sind dann sicher hilfreich.
Ich wünsche Euch, dass es ein den Umständen entsprechend zufriedenstellendes Ergebnis gibt, mit möglichst wenig Ärger und einer angemessenen Entschädigung.

Ralf

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 18.11.2017 18:14
von Raoul Fiebig
...oha - gerne. :eek:

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 07.12.2017 12:39
von Diddn
Dann mal für die beiden, die Interesse am Fortgang der Sache haben, ein Update:

Weder auf meine E-Mail, noch auf den anschließenden Einschreibebrief gab es innerhalb der gesetzten Fristen eine Reaktion. Da ich ja eigentlich immer an einer einfachen Klärung interessiert bin versuchte ich mein Glück nochmal telefonisch. Leider war die Sachbearbeiterin in einer Besprechung und rief auch nicht wie erbeten zurück. Am Folgetag habe ich sie dann erreicht.

Das es für die von uns gebuchte Reise keinen Alternativtermin gibt, räumte sie dann ein. Wir sollten uns halt irgendeine andere Reise aussuchen. Da man dies dann verrechnen könne, wäre die Anzahlung weiterhin einbehalten worden, obwohl ich vorab bereits mehrfach mitteilte, dass wir an keiner anderen Route interessiert wären.

Die Anzahlung kam dann, nach insgesamt vierfacher Aufforderung, am 29.11. zurück auf mein Kreditkartenkonto.

Die Kosten für die nun unbrauchbaren Flüge hatte ich im Einschreibebrief geltend gemacht und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es sich in allen Fällen um nicht stornierbare Tarife bzw. nicht erstattbare Tarife handelt. Erst nach dem Telefonat mit der Sachbearbeiterin und nach der gesetzten Zahlungsfrist erhielt ich eine E-Mail, dass man "nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsleitung" (ist mir eigentlich egal, ob man dort intern telefoniert oder über den Gang geht) bereit sei, diese Kosten zu erstatten - verlangt aber Stornorechnungen, die es gar nicht geben kann, weil die Tarife nicht stornierbar sind. Nebenbei: Die Sachbearbeiterin hatte vor ihrer Tätigkeit für den Veranstalter ausschließlich Flugbuchungen bearbeitet, kennt sich also mit den Flugtarifen und deren Restriktionen sehr gut aus. Dennoch hatte ich nochmals darauf hingewiesen. Wieder bislang ohne Reaktion oder gar Zahlungseingang.

Seit heute wird es nun für den Veranstalter richtig teuer, denn seit heute liegt der Vorgang beim Anwalt. Und weil es de facto null Entgegenkommen und außer einem "...müssen wir leider die o. g. Reise annullieren" noch nicht einmal ein Wort des Bedauerns oder gar der Entschuldigung seitens des Veranstalters gab, wird nun auch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geklagt. Eine auch nur halbwegs adäquate Ersatzreise gibt es nicht: Es gibt ja nur wenige Großsegler als Kreuzfahrtschiffe, und die Route Lissabon - Portimao - Cadiz - Tanger - Gibraltar - Puerto Banus - Malaga - Cartagena - Ibiza (overnight) - Formentera - Valencia - Tarragona - Barcelona wird selbst in ähnlicher Form weder zu diesem noch zu anderem Termin angeboten. Vom Termin her käme nur eine um einen Tag versetzte Mittelmeerreise der Sea Cloud II in Betracht, die aber a) von den Häfen her wesentlich uninteressanter wäre und b) den doppelten Preis kosten würde. Also keine wirkliche Alternative.

Fest steht für uns, dass wir diesen Veranstalter aus zukünftigen Planungen heraushalten werden. Glücklicherweise gibt es aber noch andere Möglichkeiten der Buchung von Star Clippers. Dabei werden wir uns - nach bislang 11 Reisen auf deren Schiffen - zukünftig aber auf kurzfristige Angebote beschränken und keinesfalls mehr, wie auch in diesem Fall geschehen, ein knappes Jahr im Voraus buchen.

Wie es weiter geht, dann zu gegebener Zeit wieder hier an dieser Stelle.

Gruß

Diddn

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 07.12.2017 13:39
von Ralf
Hallo,
Diddn hat geschrieben:Dann mal für die beiden, die Interesse am Fortgang der Sache haben, ein Update:
ich denke, es interessiert ein paar andere Leute auch noch.
Diddn hat geschrieben:Da ich ja eigentlich immer an einer einfachen Klärung interessiert bin
Ich verstehe nicht, warum viele Unternehmen offensichtlich nicht daran interessiert sind. Es kann immer was schiefgehen, aber man kann doch versuchen mit einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis aus der Nummer heraus zu kommen. Und eine vernünftig formulierte glaubhafte Entschuldigung halte ich für eine selbstverständliche Voraussetzung für eine weitere Berücksichtigung bei folgenden Buchungen. Zählen zufriedene Kunden so wenig heutzutage?

Ralf

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 07.12.2017 13:39
von Raoul Fiebig
Hallo Diddn,

danke für das Update. :eek:

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 07.12.2017 13:41
von HeinBloed
Selbst wenn du einen nicht stornierbaren Flug stornierst, müsstest du dich die Steuern und Gebühren zurück bekommen.

Somit müsste es auch eine Stornorechnung geben - oder?

Gruß
HeinBloed

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 07.12.2017 15:02
von Diddn
@HeinBloed

Der Eurowings Basic-Tarif ist ebenso wie der Optima-Tarif von Vueling nach den beim Kauf bekannten und akzeptierten Tarifbestimmungen nicht stornierbar. Das heißt, dass es gar keine Möglichkeit zum Storno gibt. Es gibt schlicht keine Funktion, dies zum Ausdruck zu bringen. Und wo nicht storniert werden kann, gibt es auch nichts zurück.

Das dritte Segment hatten wir über einen Consolidator bei TAP gebucht. Buchungsklasse O ist zwar stornierbar, aber ohne Refund. Es gibt also nix zurück. In den Tarifbedingungen ist auch die Rückerstattung der Steuern ausdrücklich ausgeschlossen. Im Gegenteil: Will man eine Stornorechnung, schlägt der Consolidator eigene Gebühren i. H. v. 25 € drauf - auch wenn die Erstattung 0 € beträgt. (Das ist übrigens noch ein günstiger Preis und bei allen Consolidators ist eine solche Gebühr üblich, denn das ist deren Geschäftsprinzip.)

Da wir ja nicht vor hatten die Tickets zu stornieren, hatten wir uns bewußt für diese (preislich und zeitlich sehr günstigen) Flüge und Tarife entschieden. Das darf aber doch nicht zum Bumerang werden, wenn durch das Handeln des Veranstalters bzw. der Reederei die Flüge nutzlos werden. Allein der eigene Zeitaufwand, der mit der Angelegenheit verbunden ist, beträgt bis jetzt bereits mehrere Stunden, die ja auch nicht vergütet werden.

Da ich ja schon länger Kreuzfahrten unternehme ist dies nicht der erste Fall, bei dem mir eine Reise vorab storniert wird. In allen anderen Fällen gab es jedoch ohne Probleme a) die Anzahlung umgehend zurück, b) eine umgehende Erstattung der entstandenen Kosten (Flüge und Vorübernachtungen), c) ein akzeptables Angebot mit einem Nachlassversprechen für eine neue Buchung und d) eine insgesamt befriedigende Kommunikation, angefangen mit einer schnellstmöglichen telefonischen Benachrichtigung, der der Schriftkram folgte, bis hin zu Ehrlichkeit über Ursachen und Auswirkungen des Stornos. Und immer wurde man sich schnell und unkompliziert einig. Hier trifft davon leider nichts zu.

Gruß

Diddn

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 07.12.2017 15:38
von Raoul Fiebig
Hallo allerseits,

ich hatte eine solche Situation mal bei der seligen Air Berlin: Man war dann letztlich so freundlich mir eine Stornobestätigung kostenlos zu erstellen, damit ich diese bei der Reederei einreichen konnte, die auch darauf bestand.

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 11.12.2017 16:12
von Patrick Wetter
Hallo allerseits,

also, erst einmal zu den Flugtickets: Ein Flugticket ist IMMER stornierbar!! Auch wenn es ein nicht-rückerstattbarer Tarif ist, muss das Ticket sogar storniert werden, wenn man es nicht in Anspruch nimmt, ansonsten ist man no-show auf den Flügen.
Die Flughafengebühren sind immer rückerstattbar, bis auf die YQ-Taxe. Meistens sind das zwar nur ein paar Euro, die dann oftmals durch die Ticketinggebühr für den Refund wieder aufgefressen werden.
Daher ist es auch möglich, eine Stornorechnung zu bekommen. Jedes anständige Reisebüro bringt das zustande. Wundert mich jetzt wieder gar nicht, dass das im Internet nicht geht obwohl es gehen muss! Es lebe das Reisebüro!!

Bezüglich Rückerstattung der Flüge durch Star Clippers Kreuzfahrten: Hier muss ganz klar definiert werden, dass es sich bei den Flügen um einen separaten Beförderungsvertrag handelt, und der Kreuzfahrtveranstalter rein rechtlich nicht für die Kosten aufkommen muss. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob es eine Sache des guten Willens ist, dass man dem Kunden entgegen kommt.
Ich hatte einen ähnlichen Fall bei der Absage einer Kreuzfahrt durch Ambiente Kreuzfahrten, nachdem diese den Betrieb eingestellt haben. Die Kosten von den von uns gebuchten Flügen hat Ambiente nicht übernommen und immer wieder auf die unterschiedlichen Beförderungsverträge hingewiesen.

Ich hoffe dennoch auf einen guten Ausgang der Sache für Euch.

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 11.12.2017 16:36
von fneumeier
Patrick,

ich denke mal, dass sich Diddn ausreichend auskennt ;) !

Ich hab es bei Vueling auch schon gehört, dass man zwar nicht-rückerstattbare Tarife stornieren kann, aber keine Storno-Rechnung erhält.

Was die Erstattung von Flügen angeht, fällt das ziemlich eindeutig unter den Schadensersatz nach Reiserecht. Mit der Reederei besteht ein Pauschalreisevertrag (und kein Beförderungsvertrag!) und entsprechend greifen die gesetzlichen Regelungen. Der Beförderungsvertrag mit der Airline muss - da nicht mehr nötig - gekündigt werden. Die Aufwendungen sind (für die Pauschalreise) nutzlos geworden und müssen als Schadensersatz erstattet werden.

Gruß

Carmen

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 12.12.2017 09:24
von Patrick Wetter
Hallo Carmen,

ich sehe, dass das in Deutschland etwas anders gehandhabt wird als in Luxemburg. Bei uns sieht das ein wenig anders aus, was separat gebuchte Flugleistungen angeht und hier wird ganz klar unterschieden, ob man einen Flug direkt beim gleichen Veranstalter, also pauschal, mitgebucht hat, oder diesen separat bucht.
Schadensersatz darf man auf jeden Fall erwarten aber bei getrennt gebuchten Leistungen hat man nicht automatisch den Anspruch auf eine volle Rückerstattung der getrennt gebuchten Leistung, es sei dann, diese wurde über ein Reisebüro gebucht, das auch die Kreuzfahrt mit gebucht hat. In dem Fall tritt das Reisebüro als Pauschalveranstalter auf und muss ggf. für alle Lesitungen geradestehen.

Wenn es bei Euch so ist, wie Du schreibst, hat Diddn ja doch recht gute Aussichten auf Rückerstattung. Ich wünsche weiterhin viel Erfolg!

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 12.12.2017 09:30
von Raoul Fiebig
Moin Patrick,

der wichtige Unterschied scheint mir zu sein, daß in Deutschland eine Kreuzfahrt grundsätzlich als Pauschalreise gesehen wird. Das ist ja offenbar bei Euch anders.

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 12.12.2017 10:05
von Patrick Wetter
Moin Raoul,

ja, genau, bei uns ist das nur dann der Fall, wenn man alle Leistungen im Reisebüro oder direkt pauschal bei der Reederei bucht. Ansonsten gilt es immer als Einzelleistung.
Genau darin liegt der Unterschied, wie Du richtig schreibst.

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 12.12.2017 11:54
von Diddn
In Deutschland gibt es ein klares Mittel der Zuordnung, ob es sich um eine Pauschalreise handelt und wer der Veranstalter ist: Der Reisepreis-Sicherungsschein für Pauschalreisen. Wird dieser ausgegeben, erklärt der Veranstalter damit gleichzeitig seine Eigenschaft als Reiseveranstalter einer Pauschalreise. Durch die Nennung des Veranstalters auf dem Sicherungsschein ist auch gleichzeitig bei manchmal schwer zu durchschauenden Verflechtungen von Unternehmen mit ähnlichen Firmierungen eindeutig klar, welches Unternehmen als Veranstalter auftritt.

Natürlich gibt es im deutschen Reiserecht auch die Variante, dass das Reisebüro als Veranstalter gegenüber dem Reisenden auftritt, wenn dort mehrere Leistungen gebündelt werden. In solchen Fällen müsste dann auch das Reisebüro entsprechend Reisepreis-Sicherungsscheine ausgeben.

Im nun vorliegenden Fall gibt es Reisepreis-Sicherungsscheine des Veranstalters aus Langenhagen, so dass es sich unzweifelhaft um eine Pauschalreise handelt.

Bei annähernd 90 Kreuzfahrten trifft es mich persönlich nun zum fünften Mal, dass eine Reise lang- oder kurzfristig abgesagt bzw. vorzeitig abgebrochen oder verlängert wurde. In den beiden anderen Fällen der Absage wurden durch den Veranstalter alle Zahlungen, zusätzlichen Kosten und Auslagen jeweils in Rekordzeit erstattet. Bei der Verlängerung (wetterbedingt um einen Tag) hatte der Veranstalter sogar das Handling der Umbuchungen aller (individuellen) Abreisearrangements übernommen. Letztlich wurde es dadurch sogar noch günstiger für mich. Einzig bei der vorzeitigen Beendigung (das war 2010 nach dem Brand auf der Deutschland) wurde nicht korrekt aufgerechnet - was aber der nachfolgenden Pleite der Reederei geschuldet war und die unmittelbaren entstandenen zusätzlichen Kosten der Rückreise konnten mit Einbehalt des Betrages der noch offenen Bordrechnung (Kreditkartendaten waren bereits an Bord erfasst worden, aber man wagte wohl nicht, die Abbuchung zu tätigen) aufgerechnet werden. Es gibt also eine Reihe von Kreuzfahrt-Veranstaltern, die sich durchaus korrekt verhalten - schließlich ist ein solches Handeln die beste Gelegenheit, trotz 'Panne' den Kunden zu halten.

Bisher habe ich auch noch nie Ansprüche, die über die bloße Erstattung der mit der Kreuzfahrt verbundenen Nebenkosten hinaus gingen, geltend gemacht. Nun wird mir aber so viel Arbeit damit gemacht und mir gegenüber mit geballter Arroganz (oder ist es Ignoranz?) aufgetreten, dass ich gewillt bin, alle Rechte zu beanspruchen und dazu die Rechtsmittel auszuschöpfen.

Gruß

Diddn

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 12.12.2017 15:48
von Garfield
Diddn hat geschrieben:... Bisher habe ich auch noch nie Ansprüche, die über die bloße Erstattung der mit der Kreuzfahrt verbundenen Nebenkosten hinaus gingen, geltend gemacht. Nun wird mir aber so viel Arbeit damit gemacht und mir gegenüber mit geballter Arroganz (oder ist es Ignoranz?) aufgetreten, dass ich gewillt bin, alle Rechte zu beanspruchen und dazu die Rechtsmittel auszuschöpfen. ...
Genau das ist der Punkt, an dem ich die Reedereien / Reiseveranstalter nicht mehr verstehen kann.

Kaum ein Kunde wird von vorne herein Maximalforderungen erheben oder sich einem vernünftigen Vergleich verschließen, durch den er Aufwand und Mühe spart. Zwingt der Veranstalter mit inkulantem Verhalten den Kunden allerdings, sich ernsthaft zur Wehr zu setzen und einen Anwalt einzuschalten, dann muss ihm doch eigentlich klar sein, dass der Einsatz steigt, sowohl was die Forderungen selbst als auch was die Mühe und den Aufwand für eine Abwehr dieser Forderungen angeht. Vom Faktor, dass dieser Kunde dort so schnell nicht wieder buchen wird, mal ganz abgesehen, ebenso wie von der Beschädigung des Rufs.

Wo sich daher solche Inkulanz rentieren soll, ist mir einfach ein Rätsel, zumal es bei Star Clipper doch vermutlich gar nicht so viele deutsche Kunden gibt, dass das finanziell großartig ins Gewicht fällt. :confused: Ich tippe daher ganz einfach mal auf den Faktor „Inkompetenz“ beim beteiligten Personal...

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 12.12.2017 16:24
von burgfreund
Hallo Diddn,

du hast vollkommen recht. Weiter so und viel Erfolg.

Die Reederei hat einen Reisevertrag mit Dir abgeschlossen und ist - wenn auch nur teilweise - zurückgetreten.

Der Rücktritt des Kunden ist in den AGBs der Reederei mit Schadenersatz geregelt. Wenn die Reederei zurücktritt ist diese natürlich ebenso zu vollem Schadenersatz, einschließlich der Aufwendungen die im Vertrauen auf die Durchführung der Reise getätigt wurden, verpflichtet. Es sei denn es wurde eine Mindestteilnehmerklausel vereinbart, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Einzig die Aufforderung der Reederei eine Bestätigung über die Stornierung der Flüge vorzulegen, kann ich nachvollziehen. Denn ohne Stornierung könntest Du die Flüge ja, unter welchen Konstellationen auch immer, doch noch nutzen und hättest dann insoweit keinen Schaden. Was ich dir hier aber nicht unterstellen will!

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 02.03.2018 11:15
von Diddn
Mal ein kurzes Update, denn heute kam nun endlich mal - nach mehrfacher Aufforderung und finaler Fristsetzung - eine erste inhaltliche Stellungnahme des vom Reiseveranstalter beauftragten Anwaltes an meinen Anwalt.

Obwohl beide Reiseteile kombiniert gebucht und bestätigt sowie ein sog. "Kombinationsrabatt" dabei eingeräumt wurden, wird eben eine solche Kombinationsbuchung bestritten. Es handele sich um zwei separat gebuchte Reisen, weshalb man bereits "überobligatorisch" die gesamte Anzahlung zurückgezahlt habe. (Letzteres stimmt; nach viermaliger Aufforderung.)

Auf die Vorlage von Stornorechnungen für nicht stornierbare Flüge (Vueling und Germanwings-Billigtarif lassen sich nicht stornieren) wird weiterhin bestanden.

Ansonsten ist auf unsere Forderung nicht eingegangen worden.

Der nicht im Vollcharter vergebene Teil der Reise wurde erneut angeboten: "Mag Ihre Mandantschaft erneut einbuchen." Sicher nicht!

Mein Anwalt freut sich nun auf die Erhebung der Klage.

Fortsetzung folgt, wenn es wieder etwas Neues dazu gibt.

Gruß

Diddn

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 18.03.2019 11:41
von Diddn
Nach langer Zeit tut sich mal wieder etwas.

Zwischenzeitlich wurden die vom Anwalt der Gegenseite geforderten Belege zu den Flugbuchungen (teils sehr aufwändig und im Falle der Eurowings erst nach Änderung derer AGB möglich) beschafft und vor deutlich mehr als einem halben Jahr übermittelt. Eine Zahlung ist bislang nicht erfolgt, auch keine Teilzahlung. Auf Erinnerungen und Ermahnungen wurde nicht reagiert.

Entsprechend wurde zwischenzeitlich Klage beim zuständigen Amtsgericht Hannover eingereicht. Diese umfasst die Auslagen für unnütz getätigte Flugbuchungen, eine Entschädigungsforderung aufgrund der Absage (aus prozessökonomischen Gründen zunächst) über 50 % des Reisepreises, sowie die Zinsen auf die vorgenannten Positionen und die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Klage ist der Gegenseite nun wohl zugestellt worden, denn nun wurde reagiert. Da die "Angelegenheit nun kurz vor der Klageerhebung" sei und "für beide Seiten namhafte Prozeßrisiken" trage fragt man durch den gegnerischen Rechtsanwalt an, ob unsererseits eine Bereitschaft zu einem Vergleich bestünde. Man legt jedoch keinen eigenen Vergleichsvorschlag vor, sondern bittet "um Mitteilung des Vergleichsbetrages und der sich daraus ergebenden Kostenfolge". "Für eine zeitnahe Rückmeldung" wäre man "dankbar" - angesichts des zuletzt mehr als halbjährigen Schweigens der Gegenseite sehe ich das als Hohn.

Dieses Schreiben halte ich grundsätzlich für den Versuch, die bisherige Hinhaltetaktik fortzusetzen (sonst hätte man ja einen Vergleichsvorschlag unterbreiten können; unsere Forderung kann man unschwer der Klageschrift entnehmen). Einen ernsthaften Ansatz zur außergerichtlichen Einigung vermag ich noch nicht zu erkennen.

Grundsätzlich bleibt schon mal festzuhalten, dass man seitens der Star Clippers Kreuzfahrten GmbH wartet, bis eine Klage eingereicht ist. Selbst dem Grunde nach bereits anerkannte Forderungen (die Erstattung der Flugkosten) wurden bislang nicht beglichen. Offenbar scheuen viele die Erhebung der Klage (welche mit der Vorauszahlung von Anwaltshonorar und Gerichtskosten verbunden ist), so dass sich dieser Weg für den Veranstalter unter dem Strich lohnt.

Über die weitere Vorgehensweise werde ich mich mit meiner Rechtsanwältin abstimmen. Wenn es Neues gibt, melde ich mich wieder. ;)

Gruß

Diddn

Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Verfasst: 18.03.2019 11:43
von Raoul Fiebig
Hallo Diddn,

interessant - danke für das Update.