Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Hochseekreuzfahrten mit anderen internationalen Veranstaltern
Diddn
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Alles neu macht der Mai. Jedenfalls kommt nun Bewegung in die Sache.

Die Gegenseite hat nun die Klageerwiderung dem Gericht zukommen lassen. Es wird die Abweisung der Klage beantragt.

Im Kern ist es folgende Argumentation:
1. Im Einzelnen wird die Gültigkeit der Abtretung der Forderung meiner Freundin an mich (zum Zwecke EINER Klage statt derer Zweien) in Zweifel gezogen und deren 'Klage-Anteil' als mittlerweile verjährt bestritten.
2. Es wird darauf abgehoben, dass zwei Kreuzfahrten gebucht worden seien. Als Beweis wird eine Reiseausschreibung vorgelegt, in der die beiden kombinierten Teile als zwei getrennte Reisen angeboten wurden. Ich besitze aber noch den Katalog, in dem der Routenverlauf beider Reisen gemeinsam aufgelistet ist. ;) Zudem wurde der gesamte Reiseverlauf als EINE Reise bestätigt.
3. Als Folge daraus hätte man bereits großzügig auf die Berechnung von Stornokosten für den kürzeren verbliebenen Teil nach dem Teilstorno der Reise verzichtet, da wir eben keine 6-tägige, sondern eine 13-tägige Reise antreten wollten. Dass es - ohne An- und Abreisetage - einen Unterschied zwischen einer 5- und einer 12-tägigen Reise gibt, wird bestritten.
4. Als weitere Folge wird der mögliche Entschädigungsanspruch nur auf den stornierten siebentägigen Teil der Reise, nur für eine Person, und einen reduzierten Reisepreis heruntergerechnet.
5. Bezüglich der nutzlos aufgewendeten Flüge erklärt man sich - im Gegensatz zum Abweisungsantrag an sich - bereit, diese Forderung anzuerkennen und mir am 18.04.19 den entsprechenden Betrag zur Verfügung zu stellen. Man möchte aber weder Verzugs-, noh Gerichtskosten darauf zahlen. Dass diese Forderung wirksam vor Klageerhebung erfolglos durch Rechtsanwalt angemahnt wurde, ist wohl in Vergessenheit geraten. Nebenbei: Zur Verfügung steht mir bis heute noch kein Pfennig. Es wurde weiterhin nichts gezahlt.
6. Insgesamt nimmt man nur Bezug auf die zur Klage als Beweismittel eingereichten Schriftstücke. Der aufschlussreiche Schriftverkehr davor wird verschwiegen. Hier darf ich nun die Unterlagen als weitere Beweismittel zum Füllen der Akte zuführen. Mache ich doch gerne, wenngleich dadurch meine Bereitschaft zu einem (außer-)gerichtlichen Vergleich deutlich sinkt.
7. Man versucht auf die Tränendrüse zu drücken. Als Veranstalter würde man die Schiffe ja nicht besitzen und wäre von den Entscheidungen des Eigners abhängig, ohne darauf irgendeinen Einfluss zu haben.

Mit der Übersendung der Abschrift hat das Gericht nun
1. Termin anberaumt. Wer am 17. Juli dabei sein möchte: Ort und Zeit gibt es gerne von mir auf Anfrage; ;)
2. ohne mündliche Verhandlung ein Teil-Anerkenntnisurteil beschlossen, dass die nutzlos aufgewendeten Flüge vollständig an mich zu zahlen sind; und
3. mitgeteilt, dass die Abtretung gültig sein dürfte (samt Hinweis auf das BGB sowie die Literatur zur Rechtauslegung des betreffenden Paragraphen).

Mein vorläufiges Fazit: Durch den Rechtsanwalt der Star Clippers Kreuzfahrten GmbH wird alles versucht, mit juristischen Tricks die Forderung abzuwehren bzw. zu minimieren. Gut, dass ich alle Reiseausschreibungen sowie den gesamten Schriftverkehr aufgehoben habe - dies vorzulegen ist nun notwendig. Offenbar wird darauf spekuliert, dass hier Lücken sind, die man ausnutzen könnte. Selbst die oben unter 7. genannte Ausrede muss herhalten. Ein Reiseveranstalter hat jedoch nach deutschem Recht für seine Erfüllungsgehilfen wie für eigene Leistungen einzustehen. Alternativ hätte man sich ja begnügen können, zwischen Reederei und Reisendem zu vermitteln. Dann wäre die Reederei Veranstalter. Aber man tritt ja lieber selbst als Reiseveranstalter auf. Dann muss man auch mit allen Rechten und Pflichten leben. Der Prozess wird sicher ebenso lustig wie die Lektüre der Klageerwiderung.

Fortstzung folgt - wohl im Juli. :cool:

Gruß

Diddn
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Raoul Fiebig
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo Diddn,

danke für das Update. Würde ich Popcorn essen, müßte ich mir wohl jetzt eine Portion kaufen... ;)
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henry
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von henry »

auch ohne ein einziges Stück Papier gelesen zu haben: hier scheint der Veranstalter sich wirklich so gut wie aussichtslos mit Hilfsargumentationen zu drücken. Spätestens nach Einschaltung Deines (Eures) Anwalts sollten die doch bemerkt haben, daß es Ernst wird. Nach meiner Erfahrung versuchen die zuerst mal alles, um dann bei aussichtloser Situation per Vergleich noch einenTeil zu sparen, und für vergleichbar gelagerte Fälle (vllt für die selbe(n) Reise(n)) kein Urteil gegen sich zu haben.
Ich bleibe als interessierter Mitleser dabei und bin sehr gespannt auf den Fortgang. Bleib hart!
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Wieder mal ein Update:

Auf die Klageerwiderung des Veranstalters Star Clippers Kreuzfahrten GmbH hat meine Anwältin fristgerecht geantwortet. Hier ist m. E. vor dem Verhandlungstermin wohl kein weiterer Schriftwechsel zu erwarten.

Entgegen der nun auch schon rund sechs Wochen alten Darstellung des Rechtsanwalts des Veranstalters gegenüber dem Gericht, zwischenzeitlich die Erstattung der (nun schon vor zwei Jahren bezahlten) nutzlos aufgewendeten Flüge vorgenommen zu haben, ist bislang weder bei mir, noch bei meiner Anwältin irgendeine Summe eingegangen. Hierzu gibt es ja bereits ein rechtskräftiges Anerkenntnisurteil des Gerichts, über das mittlerweile eine vollstreckbare Ausfertigung vorliegt. Mit allerletzter Frist zu Mitte Juni wurde der Veranstalter nun nochmals zur Zahlung aufgefordert, was die Verfahrenskosten nun nochmals steigert. Kommt er dem nicht nach, gäbe es Besuch der zuständigen Gerichtsvollzieherin.

Wäre also - für die Popcorn-Esser - Zeit zur Nachbestellung.

Gruß

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Raoul Fiebig
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo Diddn,

danke für das Update. :rolleyes:
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Garfield
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Garfield »

Diddn hat geschrieben:... Kommt er dem nicht nach, gäbe es Besuch der zuständigen Gerichtsvollzieherin. ...
Läuft vielleicht demnächst eines ihrer Schiffe einen deutschen Hafen an? Dann lass es doch an die Kette legen... :lol:
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HeinBloed
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von HeinBloed »

Garfield hat geschrieben:Läuft vielleicht demnächst eines ihrer Schiffe einen deutschen Hafen an? Dann lass es doch an die Kette legen... :lol:
Sie laufen Nordeuropa in dieser und in der nächsten Saison gar nicht an... sie wissen schon warum!
Diddn
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Bevor hier Missverständnisse entstehen:

Die Auseinandersetzung geht ausschließlich gegen den Reiseveranstalter Star Clippers Kreuzfahrten GmbH in Langenhagen, welcher Vertragspartner war und die Buchung damals bestätigt hatte.

Der - deutsche - Reiseveranstalter Star Clippers Kreuzfahrten GmbH, um den es hier geht, hat rechtlich nichts mit der in Monaco beheimateten Reederei Star Clippers Ltd. zu tun. Dieser vertreibt zwar die Reisen der Star Clippers Ltd., aber auch das nicht exklusiv. Es gibt da durchaus noch andere Reiseveranstalter in Deutschland, über die sich die Schiffe der Star Clippers Ltd. zu gleichen Konditionen (auch und gerade durch das Reisebüro des Vertrauens) buchen lassen - was ich nach dieser Erfahrung auch schon getan habe.

Auch dass die deutsche Ein-Mann-Vertretung der monegassischen Reederei ihren Sitz unter der gleichen Adresse wie der hier betroffene Reiseveranstalter hat führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Reederei zwingend hier von mir in Haftung genommen werden könnte. Das wäre allenfalls Sache des Reiseveranstalters sich hier an der Reederei schadlos zu halten, da letztlich diese (zumindest nach Aussage des Reiseveranstalters) die Reiseabsage zu verantworten hat. Dies ist im jetzigen Rechtsstreit zwischen uns und der Star Clippers Kreuzfahrten GmbH aber nicht relevant, da diese eben als Veranstalter der Reise aufgetreten ist und somit nach deutschem Recht auch für die Handlungen von Erfüllungsgehilfen (das wäre in diesem Fall die Reederei) haftet.

Schiff an der Leine wäre also sicherlich ausgeschlossen. Über den Firmenwagen des Geschäftsführers der GmbH könnte man allerdings nachdenken, wenn man denn ein Fahrzeug an der 'Kette' sehen wollte. ;-)

Gruß

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HeinBloed
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von HeinBloed »

Diddn hat geschrieben:Schiff an der Leine wäre also sicherlich ausgeschlossen. Über den Firmenwagen des Geschäftsführers der GmbH könnte man allerdings nachdenken, wenn man denn ein Fahrzeug an der 'Kette' sehen wollte. ;-)
Meine Lieblingsfolge von "Liebling, Kreuzberg" war die Folge mit der Taschenpfändung...

Wäre das kein Aspekt?
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

HeinBloed hat geschrieben:
Meine Lieblingsfolge von "Liebling, Kreuzberg" war die Folge mit der Taschenpfändung...
:lol: :lol: :lol: Unvergessen! Bis zur nächsten ITB will ich aber auch nicht warten, und 'ne Billig-Uhr zum Tausch habe ich auch nicht vorrätig. Für den Ausgang der Hauptverhandlung wären dann aber die Cruise Days im Hamburger Hafen zeitlich passend - da haben die bisher einen Stand gehabt... Dann könnte ich aber nicht zugucken - zu der Zeit bin ich auf der COLUMBUS unterwegs. :lol: :lol: :lol:
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Noch'n Update, denn morgen sollte Verhandlungstermin sein.

Sollte - denn der wurde durch das Gericht verlegt, weil am Amtsgericht Hannover die Abteilungen neu geordnet werden. Nun ist aber gerade Ferienzeit, so dass noch kein definitiver neuer Termin für die Hauptverhandlung benannt ist. Ich gehe mal kaum davon aus, dass dies vor Oktober der Fall sein wird.

In der Zwischenzeit hat sich die Gegenseite doch noch einmal eingelassen und dabei hauptsächlich angezweifelt, dass die Forderung meiner Freundin wirksam an mich abgetreten sei - natürlich mit Hinweis darauf, dass deren Forderung somit verjährt sei. Dies, obwohl das Gericht mit der ersten Terminfestsetzung bereits darauf hinwies, dass es die Abtretung als gültig ansieht.

Ferner wird uns nach wie vor unterstellt, dass wir im Zeitraum der abgesagten Reise einen anderen Urlaub unternommen hätten. Haben wir definitiv nicht, und diese Beharrlichkeit fördert wiederum meine Beharrlichkeit, auf ein Urteil zu bestehen.

Ach ja: Die per Teil-Anerkenntnisurteil rechtsgültig uns zugesprochene Erstattung der nutzlos aufgewendeten Kosten für Flüge wurden - trotz zwischenzeitlicher Mahnung unserer Anwältin - nach wie vor und bis heute nicht beglichen. Diesbezüglich ist nun die zuständige Gerichtsvollzieherin beauftragt. Ein Ergebnis deren Betreibungsbemühungen steht noch aus. Es ist nun schon drei Monate her, dass die Gegenseite gegenüber dem Gericht behauptete, die Zahlung geleistet zu haben. Bin schon gespannt, ob/was da zu holen wäre. Passenderweise hatte man mir kurz zuvor nochmal Werbung geschickt - mit zwei aktuellen Kontonummern im Briefbogen, die ich dann gleich mal weitergereicht habe, um die beauftragte Zwangsvollstreckung möglichst zu beschleunigen.

Wenn es Neues gibt, melde ich mich wieder.

Gruß

Diddn

PS: Die in der Signatur zu findende neue Buchung der Royal Clipper erfolgte natürlich - wie schon die letzte Buchung der Star Flyer - über einen anderen Veranstalter. ;-)
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Raoul Fiebig
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo Diddn,

man weiß nicht, ob man fasziniert lesen oder einfach nur den Kopf schütteln sollte. Danke für das erneute Update.
Diddn
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Raoul Fiebig hat geschrieben:man weiß nicht, ob man fasziniert lesen oder einfach nur den Kopf schütteln sollte.
Hallo Raoul,

den Unterhaltungswert der Sache schätze ich mittlerweile auch - solange das keine Abzüge bei der Entschädigung gibt. :D

Aber Du hast natürlich recht. Würde man den Kopf so oft schütteln wie es angezeigt wäre, würde jeder Arzt einen Tremor diagnostizieren. (Zumal sie es durch eine ausgebliebene, irgendwie geartete Kommunikation anfangs deutlichst billiger hätten haben können - und das, ohne die Verfahrenskosten mit zu berücksichtigen.)

Gruß

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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Update zur nun wohl abgeschlossenen Terminfindung:

Neu anberaumt ist die Verhandlung am Amtsgericht Hannover nun für Mittwoch, 06. November 2019.

In der Ladung wies das Gericht explizit darauf hin, dass die Hinweise aus der ersten Ladung sowie die bisherigen Entscheidungen weiterhin Bestand haben. Nun warte ich erst mal auf das Ergebnis der (ersten ?) Zwangsvollstreckung. Das sollte die Gerichtsvollzieherin bis November wohl hinkriegen. ;-)

Gruß

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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Heute gab es mal gute Nachrichten von meiner Anwaltskanzlei:

Die Zwangsvollstreckung aufgrund des im Frühjahr ergangenen Urteils bezüglich des Ersatzes der unnütz aufgewendeten Flugkosten gegen die Star Clippers Kreuzfahrten GmbH war nun erfolgreich, nahezu 21 Monate nach der Absage der Reise. Die Gerichtsvollzieherin konnte den vollständigen diesbezüglichen Betrag (rund 440 € zuzüglich der Zwangsvollstreckungskosten) pfänden.

Der Verhandlungstermin am Amtsgericht Hannover über die weiteren Forderungen steht unverändert auf den 06.11.19 datiert.

Gruß

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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Nach einem halben Jahr mal wieder ein Update zum Kern der Sache:

Eine Verhandlung hat nun tatsächlich Anfang November vor dem Amtsgericht Hannover stattgefunden. Die Richterin erklärte aber sogleich, sich inhaltlich mit dem Sachverhalt noch nicht auseinandergesetzt zu haben und im Termin weder eine Entscheidung treffen, noch eine Tendenz erkennen lassen zu können. So endete dieser Termin, der eine jeweils vierstündige An- sowie Abreise für meine Anwältin und mich bedeutete, nach acht Minuten. Die nun zuständige recht junge Richterin machte dabei nicht unbedingt einen guten Eindruck. Vielmehr drängte sich mir eher der Verdacht auf, man hätte die Praktikantin mal machen lassen.

Ein Urteil kam dann Anfang Dezember mit der Post. Darin wurde als Tatbestand u. a. festgehalten, dass es sich bei der Buchung der beiden Teilstrecken um eine Reise handelte. Dem entgegen gesetzt wurde jedoch geurteilt, dass wir den nach der Teilstornierung seitens des Veranstalters verbliebenen Teil von sechs Tagen von Lissabon nach Malaga (statt gebuchter 13 Tage von Lissabon nach Barcelona) durchaus hätten antreten können. Entsprechend wurde die Entschädigung (50 % vom Reisepreis) nur für den durch den Veranstalter stornierten Teil der Kreuzfahrt zugesprochen. Außerdem hielt das Gericht trotz des Verhaltens des Veranstalters in Bezug auf dessen Storno es nicht für geboten, vorgerichtlichen anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Leider hat die Richterin vergessen, über die Kostenlast des bereits im Mai 2019 ergangenen Teil-Anerkenntnisurteil zu befinden, wie dieses Anerkenntnisurteil dies eigentlich beinhaltet. Da sie zudem einen falschen Streitwert zugrunde legte und darüber hinaus nicht in der Lage war, zwei (gleiche) Zahlen fehlerfrei zu addieren und dadurch eine quasi umgekehrte Kostenlast im Verhältnis zum Urteil entstand, wurde unsererseits (auch aus weiteren inhaltlichen Gründen) beantragt, das Urteil entsprechend zu ergänzen und zu berichtigen. Darauf warten wir nun seit über zwei Monaten, ohne dass das Amtsgericht Hannover bislang irgendeine Aktivität hat erkennen lassen.

Unabhängig davon haben wir zwischenzeitlich Berufung gegen das Urteil eingelegt, da dieses an vielen Stellen fehlerhaft, unvollständig, nicht nachvollziehbar, sich widersprechend oder aufgrund von zahlreichen Rechtschreib- und Grammatikfehlern schlicht nicht verständlich abgefasst ist. Allein die Begründung der Berufung, also ausschließlich die Aufzählung und Stellungnahme zu den Verfahrensfehlern der ersten Instanz, umfasst nun weitere 20 Seiten, die die Akte füllen.

Wie geht es weiter? Auf die Antwort des Amtsgerichts Hannover auf den Antrag zur Ergänzung und Berichtigung warten wir weiterhin. Irgendwann wird die Akte wohl wieder nach oben kommen. Über die Zulassung der Berufung muss nun das Landgericht Hannover entscheiden und in der Folge einen diesbezüglichen Verhandlungstermin bestimmen. Meine Anwältin ist skeptisch, ob der Fall in diesem Jahr noch zu Ende gebracht werden könnte.

@ Raoul: Du darfst also gerne die nächste Portion Popcorn ordern. ;)

Wenn sich bis dahin nichts Wesentliches ereignet (davon gehe ich eigentlich schon fast aus), gibt es dann in einem halben Jahr das nächste Update. :rolleyes:

Gruß

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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Diddn »

Und nun, nach wiederum fast einem Jahr, ein abschließendes Update.

Das Landgericht Hannover als Berufungsgericht befand, das erstinstanzliche Urteil sei, selbst abseits der Bewertungs- und Rechenfehler, "kein gutes Urteil" gewesen. Im Ergebnis der Berufungsverhandlung wurden unsere Ansprüche daher vollumfänglich bestätigt.

Dieses Urteil war im Mai 2020. Danach ging es 'nur noch' um die Kostenverteilung, die eigentlich aufgrund des Urteils sonnenklar war. Dennoch hatte die Gegenseite (der nicht mit der Reederei verbundene Veranstalter Star Clippers Kreuzfahrten GmbH) versucht, deren Kosten uns aufzulasten und gleichzeitig unsere Kosten zu 'drücken', indem man argumentierte, ein persönliches Erscheinen wäre ja nicht notwendig gewesen und die Fahrspesen und der Verdienstausfall sollten deswegen nicht angesetzt werden. Letztlich konnten wir uns auch hier durchsetzen; die Kostenverteilung ging ebenso vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters. Da die Kostenfestsetzung wiederum dem erstinstanzlichen Amtsgericht Hannover oblag, verwundet der lange Zeitraum bis zum Festsetzungsbeschluss nicht.

In der Summe, einschließlich der eigenen anwaltlichen Vertretung, hat der Spaß, der sich nun fast dreieinhalb Jahre hinzog, den Veranstalter eine satte fünfstellige Summe, davon fast die Hälfte für Anwälte, Gerichte, Zinsen, Gebühren und Gerichtsvollzieher, gekostet. Hätte man am Anfang mal das Wort 'Entschuldigung' in den Mund genommen und ein umsetzbares Goodie (und nicht wie angeboten eine rabattierte Umbuchung auf nicht existente Reiseangebote) versprochen, wäre man dreistellig davon gekommen - den Ersatz für die nutzlosen Flüge eingeschlossen.

Im Grunde hatte die Gegenseite die gesamte Zeit über nur versucht, das Verfahren mit prozesstaktischen Manövern in die Länge zu ziehen. Dies ist ihnen gelungen, hat aber deren Kosten extrem erhöht. Ein sachlicher Vortrag unterblieb fast vollständig während des gesamten Zeitraumes.

Schwierig war es dann auch, an die vom Gericht zugesprochenen Gelder zu gelangen. Hierzu die Übersicht:

Erstattung unnützer Flüge - durch Anerkenntnisurteil zugesprochen - musste nach mehrfacher erfolgloser anwaltlicher Mahnung durch den Gerichtsvollzieher eingezogen werden.

Erstinstanzlich zugesprochener Schadenersatz wurde nicht gezahlt. Erst mehr als ein halbes Jahr nach der zweiten Instanz wurde dann, aber auch erst auf kostensteigerndes anwaltliches Mahnschreiben hin, die Summe des zweitinstanzlichen Urteils gezahlt.

Ein im Zusammenhang stehender Provisionsanspruch wurde nach erfolgloser Mahnung aufgrund eines gerichtlichen Mahnbescheides beglichen, bevor ein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde. Auf das vorangehende Kompromissangebot war man nicht eingegangen und hatte dies unbeantwortet gelassen.

Die Verfahrenskosten, Zinsen etc. der ersten Instanz wurden nach kostensteigerndem anwaltlichen Mahnschreiben bezahlt - die Verfahrenskosten der zweiten Instanz wurden dabei 'vergessen'.

Diese zweitinstanzlichen Verfahrenskosten haben daher abschließend wiederum einen Gerichtsvollzieher beschäftigt.

Am Freitag, 19.03.2021, kam nun der letzte Cent bei mir an - die Reiseabsage trug das Datum 11.11.2017. Fazit: Man braucht Nerven, Zeit und auch Geld zum Vorschießen der Anwalts- und Gerichtskosten. Letztlich bekommt man aber als geprellter Reisegast Recht.

Zweites Fazit: Bei diesem Veranstalter wird im Leben nicht mehr gebucht. Glücklicherweise kann man die Reederei Star Clippers auch über andere Veranstalter buchen, die in Summe besseren Service leisten. Und als letztes Fazit: Wie zu Beginn der Auseinandersetzung vorgenommen, werden wir den erstrittenen Schadenersatz in eine hoffentlich sehr schöne Kreuzfahrt mit Star Clippers investieren.

Und damit schließe ich dieses Thema nun ab. :wave:

Gruß

Diddn
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Raoul Fiebig »

Hallo Diddn,

danke für die abschließende Zusammenfassung. Man bleibt einigermaßen fassungslos zurück, was das Vorgehen dieses Veranstalters angeht. Wir haben Star Clippers bislang nie über diesen Veranstalter gebucht und dabei wird's ganz sicher auch bleiben!
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von henry »

hallo Diddn, Danke für Deine insgesamt sehr aufwändige Berichterstattung. Du bist hart geblieben, und hast am Ende Recht behalten, was es vor Gericht ja nicht zwingend und immer gibt, es gibt eben - falls man sich nicht vergleicht - vor Gericht nur ein Urteil.
So kann man am Ene hier sagen: die Gerechtigkeit hat gesiegt, und Du hst Dein Recht bekommen. Glückwunsch. Es gibt ja auch nur wenige positive Dinge derzeit...
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Re: Star Clippers - (Teil-)Storno wegen Vollcharter

Beitrag von Wendy »

Vielen Dank für die kontinuierliche Information - und Gratulation, daß Du durchgehalten hast.

(die Rechtsauffassung ist von manchen Firmen sehr abenteuerlich - ich hatte 2020 an anderer Stelle das Vergnügen, bei dem ein mittlerer 4-stelliger Anspruch meinerseits mehr oder weniger mit "ist halt nicht" abgebügelt wurde. Da half dann zwar ein anwaltliches Schreiben zu mehr Einsicht auf der Gegenseite - aber man hatte offensichtlich drauf vertraut, daß man nur energisch genug bestreiten muß, daß es einen Anspruch gibt und schon verzichtet die "Gegenseite" darauf).
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