Die Gegenseite hat nun die Klageerwiderung dem Gericht zukommen lassen. Es wird die Abweisung der Klage beantragt.
Im Kern ist es folgende Argumentation:
1. Im Einzelnen wird die Gültigkeit der Abtretung der Forderung meiner Freundin an mich (zum Zwecke EINER Klage statt derer Zweien) in Zweifel gezogen und deren 'Klage-Anteil' als mittlerweile verjährt bestritten.
2. Es wird darauf abgehoben, dass zwei Kreuzfahrten gebucht worden seien. Als Beweis wird eine Reiseausschreibung vorgelegt, in der die beiden kombinierten Teile als zwei getrennte Reisen angeboten wurden. Ich besitze aber noch den Katalog, in dem der Routenverlauf beider Reisen gemeinsam aufgelistet ist.

3. Als Folge daraus hätte man bereits großzügig auf die Berechnung von Stornokosten für den kürzeren verbliebenen Teil nach dem Teilstorno der Reise verzichtet, da wir eben keine 6-tägige, sondern eine 13-tägige Reise antreten wollten. Dass es - ohne An- und Abreisetage - einen Unterschied zwischen einer 5- und einer 12-tägigen Reise gibt, wird bestritten.
4. Als weitere Folge wird der mögliche Entschädigungsanspruch nur auf den stornierten siebentägigen Teil der Reise, nur für eine Person, und einen reduzierten Reisepreis heruntergerechnet.
5. Bezüglich der nutzlos aufgewendeten Flüge erklärt man sich - im Gegensatz zum Abweisungsantrag an sich - bereit, diese Forderung anzuerkennen und mir am 18.04.19 den entsprechenden Betrag zur Verfügung zu stellen. Man möchte aber weder Verzugs-, noh Gerichtskosten darauf zahlen. Dass diese Forderung wirksam vor Klageerhebung erfolglos durch Rechtsanwalt angemahnt wurde, ist wohl in Vergessenheit geraten. Nebenbei: Zur Verfügung steht mir bis heute noch kein Pfennig. Es wurde weiterhin nichts gezahlt.
6. Insgesamt nimmt man nur Bezug auf die zur Klage als Beweismittel eingereichten Schriftstücke. Der aufschlussreiche Schriftverkehr davor wird verschwiegen. Hier darf ich nun die Unterlagen als weitere Beweismittel zum Füllen der Akte zuführen. Mache ich doch gerne, wenngleich dadurch meine Bereitschaft zu einem (außer-)gerichtlichen Vergleich deutlich sinkt.
7. Man versucht auf die Tränendrüse zu drücken. Als Veranstalter würde man die Schiffe ja nicht besitzen und wäre von den Entscheidungen des Eigners abhängig, ohne darauf irgendeinen Einfluss zu haben.
Mit der Übersendung der Abschrift hat das Gericht nun
1. Termin anberaumt. Wer am 17. Juli dabei sein möchte: Ort und Zeit gibt es gerne von mir auf Anfrage;

2. ohne mündliche Verhandlung ein Teil-Anerkenntnisurteil beschlossen, dass die nutzlos aufgewendeten Flüge vollständig an mich zu zahlen sind; und
3. mitgeteilt, dass die Abtretung gültig sein dürfte (samt Hinweis auf das BGB sowie die Literatur zur Rechtauslegung des betreffenden Paragraphen).
Mein vorläufiges Fazit: Durch den Rechtsanwalt der Star Clippers Kreuzfahrten GmbH wird alles versucht, mit juristischen Tricks die Forderung abzuwehren bzw. zu minimieren. Gut, dass ich alle Reiseausschreibungen sowie den gesamten Schriftverkehr aufgehoben habe - dies vorzulegen ist nun notwendig. Offenbar wird darauf spekuliert, dass hier Lücken sind, die man ausnutzen könnte. Selbst die oben unter 7. genannte Ausrede muss herhalten. Ein Reiseveranstalter hat jedoch nach deutschem Recht für seine Erfüllungsgehilfen wie für eigene Leistungen einzustehen. Alternativ hätte man sich ja begnügen können, zwischen Reederei und Reisendem zu vermitteln. Dann wäre die Reederei Veranstalter. Aber man tritt ja lieber selbst als Reiseveranstalter auf. Dann muss man auch mit allen Rechten und Pflichten leben. Der Prozess wird sicher ebenso lustig wie die Lektüre der Klageerwiderung.
Fortstzung folgt - wohl im Juli.

Gruß
Diddn