Spiegel Online berichtet, daß das Oberlandesgericht Köln in einem Fall entschieden hat, in dem Reisende Schadenersatz und eine Reisepreisminderung wegen entgangener Landgänge erstreiten wollten.
Um welche Reise und welchen Veranstalter es ging, wird zwar nicht gesagt, ist aber nicht schwer zu erraten.













