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Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

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Moderator: OHV_44

Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon Bine am 22.04.2009 09:48

Hier ein heute im Focus erschienener Artikel:

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps ... 92096.html
1998 Carnival Inspiration, 1999 Sun Vista, 2000 SuperStar Leo, 2001 Norwegian Wind, 2002 European Vision, 2003 AIDACara, 2004 AIDABlu (2 x) , 2005 Voyager otS, 2005 Color Fantasy, 2006 Norwegian Jewel, 2006 Vision otS, 2007 MSC Opera, 2007 TT-Line Nils Holgersson & Peter Pan,2008 Navigator otS, 2008 P&O Ferries Pride of Bruges & P.o. Hull, 2009 Celebrity Solstice, 2009 TUI Mein Schiff 1, 2010 Celebrity Equinox, 2010 Splendour of the Seas, 2011 Mein Schiff 2 (2 x), 2012 Vision of the Seas

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Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon shiplover2002 am 22.04.2009 14:46

Wenn das Urteil mann so stehen bleibt. Meist ist im Kleingedruckten ein Passus der das z T zu Gunsten des Veranstalters regelt. Und ein Viertei des Reisepreises wegen eines ausgefallenen Hafen? Was hätte ich bei meinen über 40 Reisen alles zurückfordern können. Ich bin also sehr skeptisch.
Viele Grüße
Gerd
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Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon Raoul Fiebig am 22.04.2009 14:51

Hallo Gerd,

wenn man dem Artikel glauben darf, ist das Urteil rechtskräftig. Ob es generell Signalwirkung hat, mag aber in der Tat auf einem anderen Blatt stehen.
Gruß

Raoul Fiebig

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Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon shiplover2002 am 22.04.2009 15:03

Hallo Raoul
während einer Ostseekreuzfahrt ist Stockholm doch nur ein Hafen unter vielen. Wegen eines Hafens soviel Rückzahlung? unglaubwürdig.
Viele Grüße
Gerd
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Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon fneumeier am 22.04.2009 15:24

In der Süddeutschen Zeitung war etwas ausführlicher berichtet, leider ohne Angabe der Anbieters. Hauptgrund für die hohe Summe war wohl, dass der Anbieter Stockholm als einen Stopp anpries, von vorneherein aber wohl kein Anlauf laut Anlaufliste des Stockholmer Hafens geplant war. Die Passagiere wurden erst an Bord informiert mit der Begründung, man könne Petersburg erst später verlassen, was zu einer Nachtdurchfahrt der Schären führen würde, was aber nicht erlaubt sei. Laut Anlaufliste des Stockholmer Hafens war aber wohl klar, dass diese Schärendurchfahrt von dem betreffenden Schiff wohl nur alle 14 Tage geplant war und die konkrete Fahrt eben keine solche beinhaltete, obwohl ausdrücklich als solche verkauft.

Sagen wir mal diese offensichtlich ungenauen Angaben führten zur Entscheidung. Selbstverständlich kann auf der Fahrt nach dem Kleingedruckten jederzeit die Route geändert werden, wenn beispielsweise aus witterungsbedingten oder technischen Gründen nötig. In dem Fall gibt es natürlich auch nix zurück.

Gruß

Carmen
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Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon shiplover2002 am 22.04.2009 15:39

Hallo Carmen
das liest sich natürlich schon etwas anders, da hat der Richter wohl "wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen" entschieden.
Viele Grüße
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Re: Geld zurück wenn der Landgang ausfällt

Beitragvon Murgmatrose am 22.04.2009 16:40

Hallo allerseits

Da werden bei mir Erinnerungen wach an unsere erste Kreuzfahrt (´97 mit der Rhapsody).
Wir sind bestimmt nicht kleinlich, aber damals ging so viel in die Hose, dass wir dann doch ´mal zum Anwalt gingen. Damals hat das Amtsgericht München beim Punkt Landausflüge so entschieden, dass 25% des Tagesreisepreises zu erstatten waren. Begründung: die Landausflüge waren zwar nicht Bestandteil der Reiseleistungen, jedoch ist uns (und vielen anderen ja auch) die Möglichkeit einer Teilnahme genommen worden.

Viele Grüße aus Baden

Andreas
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